Grundförderung
Für den Heizungstausch auf eine Wärmepumpe im Bestandsgebäude.
Förderung verständlich erklärt · Stand August 2026
Eine Fußbodenheizung ist keine zwingende Voraussetzung für eine Wärmepumpe — aber ihre große Heizfläche senkt die Vorlauftemperatur und kann die Effizienz deutlich verbessern. Wir rüsten sie nach: ohne systembedingte Aufbauhöhe, ohne Auszug.
Wärmepumpen arbeiten umso effizienter, je niedriger die Vorlauftemperatur ist. Alte Heizkörper brauchen oft 55–70 °C — eine großflächige Fußbodenheizung kann deutlich niedrigere Systemtemperaturen ermöglichen, bei geeigneten Voraussetzungen beispielsweise im Bereich von etwa 30–35 °C. Die tatsächlich erforderliche Vorlauftemperatur wird projektbezogen aus Heizlast, Heizfläche, Verlegeabstand, Bodenbelag und Anlagenkonzept abgeleitet.
Der Effekt: weniger Stromverbrauch, eine höhere Jahresarbeitszahl (JAZ) und eine sorgfältig abgestimmte Wärmepumpe, deren Leistung zu Gebäudeheizlast, Warmwasserbedarf und geplantem Heizsystem passt. Eine Fußbodenheizung ist dafür keine zwingende Voraussetzung — aber ein spürbarer Vorteil.
Mit der BEG-Reform zum 21. Juli 2026 wurde die Wärmepumpen-Förderung neu aufgestellt. Die Gesamtförderung ist grundsätzlich auf 70 % begrenzt; bis zu 80 % sind nur für bestimmte selbstnutzende Eigentümer in der niedrigsten Einkommensstufe möglich. Der Geschwindigkeits-Bonus sinkt ab Februar 2027 stufenweise.
Für den Heizungstausch auf eine Wärmepumpe im Bestandsgebäude.
Für den zügigen Austausch funktionierender fossiler Heizungen — sinkt halbjährlich.
Für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Bei einem berücksichtigungsfähigen Kind erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.
Grundsätzlich sind bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich; bis zu 80 % nur für bestimmte selbstnutzende Eigentümer in der niedrigsten Einkommensstufe. Der Höchstbetrag von ca. 22.400 € gilt nur im 80-Prozent-Förderfall bei 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit.
Die Maßnahme kann im Zusammenhang mit einer förderfähigen Heizungsmodernisierung Bestandteil des förderfähigen Vorhabens sein. Die konkrete Förderfähigkeit wird projektbezogen durch Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Experten geprüft. Ein Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen kann die Förderfähigkeit prüfen und den Antrag vorbereiten. Über Förderfähigkeit und Zuschusshöhe entscheidet der jeweilige Fördermittelgeber. Die Förderfähigkeit einzelner Leistungen kann im Einzelfall geprüft werden, etwa als Umfeldmaßnahme im Zusammenhang mit einem förderfähigen Heizungstausch. Stand: August 2026. Förderbedingungen können sich ändern. Die Angaben stellen keine Förderzusage und keine individuelle Förderberatung dar. Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn der förderfähigen Maßnahme gestellt werden.
Kostenfreies Aufmaß mit Estrich-Prüfkernen; Erfassung und Plausibilitätsprüfung der für Heizlast und Heizflächenauslegung relevanten Gebäudedaten. Die detaillierte Auslegung erfolgt projektbezogen durch Bestandswärme bzw. den eingebundenen Fachpartner.
Wir fräsen die Kanäle in den vorhandenen Estrich — ausgesuchte regionale Fachbetriebe verlegen die Rohre nach unserem Heizkreisplan. Die Auslegung erfolgt projektbezogen auf möglichst niedrige Systemtemperaturen.
Ihr Heizungsbauer oder unser regionaler SHK-Fachbetrieb installiert die passend dimensionierte Wärmepumpe — inklusive hydraulischem Abgleich und VDI-2035-Befüllung.
Heizkreisplan, Protokolle und technische Dokumentation in Ihrer digitalen Projektakte.
Ja — entscheidend ist die Vorlauftemperatur. Mit ausreichend großen Heizflächen (z. B. Fußbodenheizung) kann die Wärmepumpe mit niedrigen Vorlauftemperaturen — bei geeigneten Voraussetzungen etwa 30–35 °C — effizient arbeiten. Ohne passende Heizflächen steigen Vorlauftemperatur und Stromverbrauch deutlich.
Nein — für die Auslegung müssen Gebäudeheizlast, erforderliche Vorlauftemperatur und die geplanten Heizflächen feststehen; vollständig eingebaut sein müssen sie dafür noch nicht. Sinnvoll ist, die Heizflächenplanung früh zu klären, damit der SHK-Fachbetrieb passgenau auslegen kann.
Dort ergänzen wir mit Niedertemperatur-Heizkörpern. Wichtig ist, dass die Gesamt-Vorlauftemperatur niedrig bleibt. Was geht und was nicht, klärt unser Aufmaß — siehe auch Technik & Voraussetzungen.
Kostenfreies Aufmaß im Münsterland und Osnabrücker Land — mit ehrlicher Einschätzung, welche Voraussetzungen für niedrige Systemtemperaturen bei Ihnen gegeben sind.