Grundförderung
Für den Heizungstausch auf eine Wärmepumpe im Bestandsgebäude.
Förderung verständlich erklärt · Stand August 2026
Eine Fußbodenheizung ist keine zwingende Voraussetzung für eine Wärmepumpe — aber ihre große Heizfläche senkt die Vorlauftemperatur und kann die Effizienz deutlich verbessern. Wir rüsten sie nach: ohne systembedingte Aufbauhöhe, ohne Auszug.
Wärmepumpen arbeiten umso effizienter, je niedriger die Vorlauftemperatur ist. Alte Heizkörper brauchen oft 55–70 °C — eine Fußbodenheizung kommt mit 30–35 °C aus. Genau dafür legen wir jede Anlage aus.
Der Effekt: weniger Stromverbrauch, eine höhere Jahresarbeitszahl (JAZ) und eine sorgfältig abgestimmte Wärmepumpe, deren Leistung zu Gebäudeheizlast, Warmwasserbedarf und geplantem Heizsystem passt. Eine Fußbodenheizung ist dafür keine zwingende Voraussetzung — aber ein spürbarer Vorteil.
Mit der BEG-Reform zum 21. Juli 2026 wurde die Wärmepumpen-Förderung neu aufgestellt. Die Gesamtförderung ist grundsätzlich auf 70 % begrenzt; bis zu 80 % sind nur für bestimmte selbstnutzende Eigentümer in der niedrigsten Einkommensstufe möglich. Der Geschwindigkeits-Bonus sinkt ab Februar 2027 stufenweise.
Für den Heizungstausch auf eine Wärmepumpe im Bestandsgebäude.
Für den zügigen Austausch funktionierender fossiler Heizungen — sinkt halbjährlich.
Für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Bei einem berücksichtigungsfähigen Kind erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.
Grundsätzlich sind bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich; bis zu 80 % nur für bestimmte selbstnutzende Eigentümer in der niedrigsten Einkommensstufe. Der Höchstbetrag von ca. 22.400 € gilt nur im 80-Prozent-Förderfall bei 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit.
Ein Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen kann die Förderfähigkeit prüfen und den Antrag vorbereiten. Über Förderfähigkeit und Zuschusshöhe entscheidet der jeweilige Fördermittelgeber. Die Förderfähigkeit einzelner Leistungen kann im Einzelfall geprüft werden, etwa als Umfeldmaßnahme im Zusammenhang mit einem förderfähigen Heizungstausch. Stand: August 2026. Förderbedingungen können sich ändern. Die Angaben stellen keine Förderzusage und keine individuelle Förderberatung dar. Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn der förderfähigen Maßnahme gestellt werden.
Kostenfreies Aufmaß mit Estrich-Prüfkernen. Auf Wunsch mit Energieberater für die Förderstrategie.
Wir fräsen die Kanäle in den vorhandenen Estrich — ausgesuchte regionale Fachbetriebe verlegen die Rohre nach unserem Heizkreisplan. Auslegung: 30–35 °C.
Ihr Heizungsbauer oder unser regionaler SHK-Fachbetrieb installiert die passend dimensionierte Wärmepumpe — inklusive hydraulischem Abgleich und VDI-2035-Befüllung.
Heizkreisplan, Protokolle und Förderunterlagen in Ihrer digitalen Projektakte.
Ja — entscheidend ist die Vorlauftemperatur. Mit ausreichend großen Heizflächen (ideal: Fußbodenheizung) kommt die Wärmepumpe mit 30–35 °C aus und arbeitet effizient. Ohne passende Heizflächen steigen Vorlauftemperatur und Stromverbrauch deutlich.
Beim förderfähigen Heizungstausch sind Zuschüsse von grundsätzlich bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich — bis zu 80 % nur für bestimmte selbstnutzende Eigentümer in der niedrigsten Einkommensstufe. Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab Februar 2027 stufenweise; der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Stand: August 2026 — keine Förderzusage, keine Förderberatung.
Nein — für die Auslegung müssen Gebäudeheizlast, erforderliche Vorlauftemperatur und die geplanten Heizflächen feststehen; vollständig eingebaut sein müssen sie dafür noch nicht. Sinnvoll ist, die Heizflächenplanung früh zu klären, damit der SHK-Fachbetrieb passgenau auslegen kann.
Dort ergänzen wir mit Niedertemperatur-Heizkörpern. Wichtig ist, dass die Gesamt-Vorlauftemperatur niedrig bleibt. Was geht und was nicht, klärt unser Aufmaß — siehe auch Technik & Voraussetzungen.
Kostenfreies Aufmaß im Münsterland und Osnabrücker Land — mit ehrlicher Einschätzung, ob und wie Ihr Haus wärmepumpenfähig wird.