Förderung verständlich erklärt · Stand August 2026

Die Wärmepumpe beginnt beim Boden.

Eine Fußbodenheizung ist keine zwingende Voraussetzung für eine Wärmepumpe — aber ihre große Heizfläche senkt die Vorlauftemperatur und kann die Effizienz deutlich verbessern. Wir rüsten sie nach: ohne systembedingte Aufbauhöhe, ohne Auszug.

01 — Die Physik

Große Fläche, niedrige Temperatur — so rechnet sich die Wärmepumpe.

Wärmepumpen arbeiten umso effizienter, je niedriger die Vorlauftemperatur ist. Alte Heizkörper brauchen oft 55–70 °C — eine Fußbodenheizung kommt mit 30–35 °C aus. Genau dafür legen wir jede Anlage aus.

Der Effekt: weniger Stromverbrauch, eine höhere Jahresarbeitszahl (JAZ) und eine sorgfältig abgestimmte Wärmepumpe, deren Leistung zu Gebäudeheizlast, Warmwasserbedarf und geplantem Heizsystem passt. Eine Fußbodenheizung ist dafür keine zwingende Voraussetzung — aber ein spürbarer Vorteil.

30–35 °C
Auslegungs-Vorlauftemperatur unserer Flächenheizungen
0 mm
zusätzliche systembedingte Aufbauhöhe durch das Fräsverfahren
ca. 1 Tag
Fräszeit je Etage · branchenüblich
02 — Förderung 2026

Bis zu 70 % Zuschuss — im Sonderfall 80.

Mit der BEG-Reform zum 21. Juli 2026 wurde die Wärmepumpen-Förderung neu aufgestellt. Die Gesamtförderung ist grundsätzlich auf 70 % begrenzt; bis zu 80 % sind nur für bestimmte selbstnutzende Eigentümer in der niedrigsten Einkommensstufe möglich. Der Geschwindigkeits-Bonus sinkt ab Februar 2027 stufenweise.

Grundförderung

Für den Heizungstausch auf eine Wärmepumpe im Bestandsgebäude.

Zuschuss30 %

Klimageschwindigkeits-Bonus

Für den zügigen Austausch funktionierender fossiler Heizungen — sinkt halbjährlich.

ab 21.07.202616 %
ab 01.02.202712 %
danachweiter fallend

Einkommens-Bonus

Für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Bei einem berücksichtigungsfähigen Kind erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.

bis 30.000 €40 %
über 30.000 bis 40.000 €30 %
über 40.000 bis 50.000 €10 %

Maximal gesamt

Grundsätzlich sind bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich; bis zu 80 % nur für bestimmte selbstnutzende Eigentümer in der niedrigsten Einkommensstufe. Der Höchstbetrag von ca. 22.400 € gilt nur im 80-Prozent-Förderfall bei 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit.

Regelgrenze70 %
Sonderfallbis 80 %
Ehrlicher Hinweis zu den Zahlen.

Ein Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen kann die Förderfähigkeit prüfen und den Antrag vorbereiten. Über Förderfähigkeit und Zuschusshöhe entscheidet der jeweilige Fördermittelgeber. Die Förderfähigkeit einzelner Leistungen kann im Einzelfall geprüft werden, etwa als Umfeldmaßnahme im Zusammenhang mit einem förderfähigen Heizungstausch. Stand: August 2026. Förderbedingungen können sich ändern. Die Angaben stellen keine Förderzusage und keine individuelle Förderberatung dar. Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn der förderfähigen Maßnahme gestellt werden.

03 — Der richtige Weg

Gut geplant zur Wärmepumpe.

  1. 01

    Heizlast & Machbarkeit prüfen

    Kostenfreies Aufmaß mit Estrich-Prüfkernen. Auf Wunsch mit Energieberater für die Förderstrategie.

  2. 02

    Fußbodenheizung nachrüsten

    Wir fräsen die Kanäle in den vorhandenen Estrich — ausgesuchte regionale Fachbetriebe verlegen die Rohre nach unserem Heizkreisplan. Auslegung: 30–35 °C.

  3. 03

    Wärmepumpe anschließen

    Ihr Heizungsbauer oder unser regionaler SHK-Fachbetrieb installiert die passend dimensionierte Wärmepumpe — inklusive hydraulischem Abgleich und VDI-2035-Befüllung.

  4. 04

    Dokumentiert übergeben

    Heizkreisplan, Protokolle und Förderunterlagen in Ihrer digitalen Projektakte.

04 — Häufige Fragen

Wärmepumpe & Altbau: kurz beantwortet.

Funktioniert eine Wärmepumpe im Altbau überhaupt?

Ja — entscheidend ist die Vorlauftemperatur. Mit ausreichend großen Heizflächen (ideal: Fußbodenheizung) kommt die Wärmepumpe mit 30–35 °C aus und arbeitet effizient. Ohne passende Heizflächen steigen Vorlauftemperatur und Stromverbrauch deutlich.

Wie hoch ist die Förderung aktuell?

Beim förderfähigen Heizungstausch sind Zuschüsse von grundsätzlich bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich — bis zu 80 % nur für bestimmte selbstnutzende Eigentümer in der niedrigsten Einkommensstufe. Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab Februar 2027 stufenweise; der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Stand: August 2026 — keine Förderzusage, keine Förderberatung.

Muss die Fußbodenheizung vor der Wärmepumpe kommen?

Nein — für die Auslegung müssen Gebäudeheizlast, erforderliche Vorlauftemperatur und die geplanten Heizflächen feststehen; vollständig eingebaut sein müssen sie dafür noch nicht. Sinnvoll ist, die Heizflächenplanung früh zu klären, damit der SHK-Fachbetrieb passgenau auslegen kann.

Was ist mit Räumen, in denen keine Fußbodenheizung möglich ist?

Dort ergänzen wir mit Niedertemperatur-Heizkörpern. Wichtig ist, dass die Gesamt-Vorlauftemperatur niedrig bleibt. Was geht und was nicht, klärt unser Aufmaß — siehe auch Technik & Voraussetzungen.

Wärmepumpe geplant? Fangen wir beim Boden an.

Kostenfreies Aufmaß im Münsterland und Osnabrücker Land — mit ehrlicher Einschätzung, ob und wie Ihr Haus wärmepumpenfähig wird.